Kinderbetreuung / Nanny München - Selbstständig als Kinderfrau oder Nanny? Das ist zu beachten!

Selbstständig als Kinderfrau oder Nanny? Das ist zu beachten!

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Mitt­ler­wei­le neh­men zahl­rei­che Fami­li­en in Mün­chen und Umge­bung die Diens­te von Nan­nys und Kin­der­frau­en in Anspruch, die sich um die Betreu­ung des Nach­wuch­ses küm­mern. In den meis­ten Fäl­len wird dies im Rah­men eines Ange­stell­ten­ver­hält­nis­ses gere­gelt, sei es nun in Voll­zeit, in Teil­zeit oder als Mini­job. Es ist jedoch auch mög­lich, auf selbst­stän­di­ger bzw. frei­be­ruf­li­cher Basis als Kin­der­frau zu arbei­ten. Hier gibt es ent­schei­den­de Unter­schie­de und auch Din­ge, die beach­tet wer­den müs­sen.

Zum einen besteht bei der selbst­stän­di­gen Arbeit als Kin­der­frau oder Nan­ny in Mün­chen kein Ange­stell­ten­ver­hält­nis. Das bedeu­tet, dass die Nan­ny kei­nen Lohn bekommt, son­dern ein Hono­rar, was sie selbst nach geta­ner Arbeit in Rech­nung stellt. Hier­bei ist es sehr wich­tig, die Tätig­keit im Vor­feld ver­trag­lich zu regeln. Wird nach einem fes­ten Stun­den­satz abge­rech­net? Soll es Fest­prei­se für bestimm­te Tätig­kei­ten geben? Wie steht es mit der Haf­tung, dem genau­en Auf­ga­ben­be­reich oder den Befug­nis­sen?

Natür­lich muss eine selbst­stän­di­ge Tätig­keit als Kin­der­frau oder Nan­nys ent­spre­chend ange­mel­det und ver­steu­ert wer­den. Eine Kran­ken­ver­si­che­rung und eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung müs­sen eben­falls her. Tages­müt­ter kön­nen anstatt letz­te­rem einen bestimm­ten Zusatz zu ihrer Pri­vat­haft­pflicht in Anspruch neh­men. Es muss also im Ein­zel­fall geklärt wer­den, ob dies auch für eine selbst­stän­di­ge Nan­ny in Fra­ge kommt. Es lohnt sich, in Sachen Ver­si­che­run­gen alle Mög­lich­kei­ten aus­zu­lo­ten, auch was die Haf­tung für Ver­let­zun­gen der Auf­sichts­pflicht und den Scha­dens­er­satz angeht.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die so genann­te Schein­selbst­stän­dig­keit. Sie kann dann bestehen, wenn eine frei­be­ruf­li­che Nan­ny oder Kin­der­frau zwar als selbst­stän­di­ge Unter­neh­me­rin auf­tritt, aber in Wirk­lich­keit nur für einen ein­zi­gen Arbeit­ge­ber tätig ist und sei­nen Wei­sun­gen Fol­ge zu leis­ten hat. So ent­steht ein Abhän­gig­keits­ver­hält­nis, das sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig wäre. Am leich­tes­ten lässt sich die Gefahr der Schein­selbst­stän­dig­keit abwen­den, indem eine selbst­stän­di­ge Kin­der­be­treue­rin in Mün­chen und Umge­bung nicht nur für eine Fami­lie auf Hono­rar­ba­sis tätig ist und auch das Ein­kom­men nicht zu einem Groß­teil von einem bestimm­ten Auf­trag­ge­ber abhängt.

Ihr habt den Sprung in die Selb­stän­dig­keit gewagt und sucht aktu­ell nach einer Stel­le als Nan­ny in Mün­chen? Dann schaut doch mal in unse­re aktu­el­len Stel­len­an­ge­bo­te.