Selbstständig als Kinderfrau oder Nanny? Das ist zu beachten!

Junge hällt Schild mit der Aufschrift "Willkommen bei Kids Concept" hoch

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Mittlerweile nehmen zahlreiche Familien in München und Umgebung die Dienste von Nannys und Kinderfrauen in Anspruch, die sich um die Betreuung des Nachwuchses kümmern. In den meisten Fällen wird dies im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses geregelt, sei es nun in Vollzeit, in Teilzeit oder als Minijob. Es ist jedoch auch möglich, auf selbstständiger bzw. freiberuflicher Basis als Kinderfrau zu arbeiten. Hier gibt es entscheidende Unterschiede und auch Dinge, die beachtet werden müssen.

Zum einen besteht bei der selbstständigen Arbeit als Kinderfrau oder Nanny in München kein Angestelltenverhältnis. Das bedeutet, dass die Nanny keinen Lohn bekommt, sondern ein Honorar, was sie selbst nach getaner Arbeit in Rechnung stellt. Hierbei ist es sehr wichtig, die Tätigkeit im Vorfeld vertraglich zu regeln. Wird nach einem festen Stundensatz abgerechnet? Soll es Festpreise für bestimmte Tätigkeiten geben? Wie steht es mit der Haftung, dem genauen Aufgabenbereich oder den Befugnissen?

Natürlich muss eine selbstständige Tätigkeit als Kinderfrau oder Nannys entsprechend angemeldet und versteuert werden. Eine Krankenversicherung und eine Berufshaftpflichtversicherung müssen ebenfalls her. Tagesmütter können anstatt letzterem einen bestimmten Zusatz zu ihrer Privathaftpflicht in Anspruch nehmen. Es muss also im Einzelfall geklärt werden, ob dies auch für eine selbstständige Nanny in Frage kommt. Es lohnt sich, in Sachen Versicherungen alle Möglichkeiten auszuloten, auch was die Haftung für Verletzungen der Aufsichtspflicht und den Schadensersatz angeht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die so genannte Scheinselbstständigkeit. Sie kann dann bestehen, wenn eine freiberufliche Nanny oder Kinderfrau zwar als selbstständige Unternehmerin auftritt, aber in Wirklichkeit nur für einen einzigen Arbeitgeber tätig ist und seinen Weisungen Folge zu leisten hat. So entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis, das sozialversicherungspflichtig wäre. Am leichtesten lässt sich die Gefahr der Scheinselbstständigkeit abwenden, indem eine selbstständige Kinderbetreuerin in München und Umgebung nicht nur für eine Familie auf Honorarbasis tätig ist und auch das Einkommen nicht zu einem Großteil von einem bestimmten Auftraggeber abhängt.

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