Kinderbetreuung / Nanny München - Private Haftpflichtversicherung für Kinderbetreuer – Warum sie unabdingbar ist

Private Haftpflichtversicherung für Kinderbetreuer – Warum sie unabdingbar ist

Diesen Beitrag teilen

Lie­be Eltern, lie­be Kin­der­be­treu­er,

der heu­ti­ge Blog­bei­trag dient dazu, Licht ins Dun­kel des Ver­si­che­rungs-Dschun­gels zu brin­gen.

  • Wel­che Ver­si­che­rung benö­tigt man als Kin­der­be­treu­er unbe­dingt?
  • In wel­chen Fäl­len haf­ten die Eltern, in wel­chen der Kin­der­be­treu­er (bzw. deren Ver­si­che­run­gen)?
  • Wir haben für Euch eine Über­sicht erstellt.

Wann haftet der Kinderbetreuer und welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

Gleich vor­ne­weg gesagt: Jeder Kin­der­be­treu­er muss unbe­dingt über eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­fü­gen.

Die Beauf­sich­ti­gung und Betreu­ung frem­der Kin­der bringt eine gro­ße Ver­ant­wor­tung mit sich. Egal, wie gut man auf­passt und wie kom­pe­tent und qua­li­fi­ziert man ist: Es kann immer etwas pas­sie­ren! Wenn dem Kind wäh­rend der Betreu­ungs­zeit etwas zustößt, haf­tet der Kin­der­be­treu­er.

Klärt des­halb unbe­dingt mit Eurer Ver­si­che­rung, ob die nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht aus­reicht, oder ob eine Erwei­te­rung sinn­voll bzw. not­wen­dig ist. Nach Anga­ben des BdV schlie­ßen vie­le Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen auch die gewerb­li­che Tätig­keit von Kin­der­be­treu­ern und Tages­müt­tern mit bis zu vier Kin­dern ein, fragt aber bit­te zur Sicher­heit bei Eurer Ver­si­che­rung nach und lasst Euch die Mit­ver­si­che­rung schrift­lich bestä­ti­gen.

Was vie­le nicht wis­sen: Die betreu­en­de Per­son bzw. deren Ver­si­che­rung kann auch dann haf­ten, wenn etwa das zu betreu­en­de Kind einem frem­den Kind Scha­den zufügt, falls die Auf­sichts­pflicht ver­letzt wur­de. Der Grund: Kin­der, die jün­ger als sie­ben Jah­re alt sind, haf­ten nicht für Schä­den, die sie ver­ur­sa­chen.

Das The­ma Auf­sichts­pflicht spielt eine gro­ße Rol­le. Ein Bei­spiel: Das Kind fährt wäh­rend des Spie­lens mit sei­nem Kin­der­fahr­rad an ein gepark­tes Auto und ver­ur­sacht dort einen Scha­den. Hier müss­te die Tages­mut­ter / der Kin­der­be­treu­er bzw. deren / des­sen Ver­si­che­rung auf­kom­men, wenn eine Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht vor­liegt.

Unterscheidung der Haftpflicht bei privater Betreuung und Angestelltenverhältnis

Wer­den Eure Kin­der pri­vat von Ange­hö­ri­gen oder Freun­den unent­gelt­lich betreut, so wirkt sich das auf den Ver­si­che­rungs­schutz aus.

Nor­ma­ler­wei­se reicht hier – im Gegen­satz zur gewerb­li­chen Betreu­ung – eine nor­ma­le pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus. Erkun­digt Euch jedoch sicher­heits­hal­ber, ob soge­nann­te „Gefäl­lig­keits­schä­den“ abge­deckt sind.

Bist Du Voll­zeit-Tages­mut­ter oder Voll­zeit-Kin­der­be­treu­er, so erkun­di­ge Dich bit­te nach dem Umfang Dei­nes Ver­si­che­rungs­schut­zes und nach der Not­wen­dig­keit, even­tu­ell eine Gewer­be­haft­pflicht abzu­schlie­ßen.

Wann haften die Eltern des Kindes bzw. deren Haftpflichtversicherung?

Die Eltern des zu betreu­en­den Kin­des haf­ten dann, wenn etwa dem Kin­der­be­treu­er selbst etwas zustößt oder wenn durch das Kind – ohne Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht durch den Betreu­er – Drit­te zu Scha­den kom­men. Hier greift die nor­ma­le pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern, vor­aus­ge­setzt, die­se umfasst auch im Haus­halt ange­stell­te Per­so­nen.

Sonderregelungen

Kin­der, die durch einen öffent­li­chen Trä­ger der frei­en Jugend­hil­fe oder durch das Jugend­amt an eine Tages­mut­ter ver­mit­telt wer­den, genie­ßen auch wäh­rend der Betreu­ung den Schutz durch die gesetz­lich gere­gel­te Unfall­ver­si­che­rung (eben­so wie in der Kita oder im Kin­der­gar­ten). Die­ser Ver­si­che­rungs­schutz greift auch auf dem Weg zur Tages­mut­ter und Nach­hau­se. Der glei­che Unfall­schutz gilt auch bei Betreu­ung der Kin­der durch die Tages­mut­ter im Haus­halt der Eltern.

Private Unfallversicherung der Kinder

Eltern kön­nen erwä­gen, ob sie für ihre Kin­der eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­ten. Die­se greift auch dann, wenn z. B. Zuhau­se beim Spie­len etwas pas­siert.

Wir freu­en uns, wenn wir Euch etwas Klar­heit in die wich­tigs­ten Fra­gen rund um den Ver­si­che­rungs­schutz im Zusam­men­hang mit der Kin­der­be­treu­ung geben konn­ten.

All unse­re Arti­kel wur­den von uns gewis­sen­haft recher­chiert, den­noch kön­nen wir kei­ne Gewähr für die­se Anga­ben über­neh­men und bit­ten Euch, alle Ver­si­che­rungs­kon­di­tio­nen direkt bei Eurer Ver­si­che­rung zu erfra­gen. Ihr arbei­tet Selb­stän­dig in der Kin­der­be­treu­ung, dann lest doch die­sen Blog-Arti­kel.