AGB für Kunden von Kids Concept

Für Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und KidsConcept gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Stand 04/2023

Präambel

Die Firma Kids Concept, Inhaber Herr Tobias Dreilich, Dr.-Max Straße 45, 82031 Grünwald, (im Folgenden „Kids Concept“ genannt) betreibt im Internet unter der URL https://kids-concept.de eine Vermittlungsagentur für Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Tagesmütter, Nannys, sowie Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen und stellt die Verbindung zwischen Dienstleistern (im Folgenden Betreuer) und Kunden ( für Privathaushalte und Firmen ) her.

1. Geltungsbereich

Für Vertragsbeziehungen, die über das Dienstleistungsportals unter www.kids-concept.de zwischen dem Kunden und Kids Concept zustande kommen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese werden durch das sog. Click-Wrap-Agreement in den Vertrag einbezogen und vom Kunden durch eine Dbl-Opt-In Mail und anschließender Bestätigung durch den Freischaltlink akzeptiert. Die AGBs sind jederzeit online abrufbar.

2. Vertragsinhalt des Vermittlungsvertrages

2.1 Vertragsinhalt des zwischen dem Kunden und Kids Concept geschlossenen Vertrages ist die entgeltliche Vermittlungstätigkeit. Der in der Folge geschlossene Dienstleistungsvertrag (Betreuungsvertrag) zwischen Kunde und Betreuer ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Insbesondere obliegt Kids Concept auch nicht die Erbringung der Betreuungsleistung.

Dieser ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Betreuer bestehende Betreuungsvertrag wird von Kids Concept weder gestellt, gestaltet und/oder inhaltlich überprüft. Kids Concept obliegt daher auch nicht die Pflicht, die Einhaltung bzgl. der für den Betreuungsvertrag bestehende gesetzlichen Anforderungen und Pflichten sicher zu stellen.

Insbesondere ist Kids Concept daher auch nicht verantwortlich für

  • die Einhaltung besonderer steuerlicher, arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und/oder ausländerrechtlicher Bestimmungen (im Rahmen des Betreuungsvertrages)
  • den Abschluss von Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und/oder sonstigen Versicherungen (im Rahmen des Betreuungsvertrages)

2.2 Nach Abschluss des Vermittlungsvertrages werden dem Kunden durch Kids Concept bis zu 5 Betreuer, die den Abforderungen des Kunden entsprechen, zur Vermittlung angeboten.

Die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erfolgt, sofern der Kunde nicht ausnahmsweise eine sog. „Express“-Übersendung gewünscht hat, i.d.R. erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

2.3 Entscheidet sich der Kunde für einen der angebotenen Betreuer, hat er mit diesem einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag (im Folgenden Betreuungsvertrag) zu schließen. Dieser Vertrag wird allein zwischen dem Kunden und dem Betreuer geschlossen – Kids Concept selbst ist an diesem nicht beteiligt.

2.4 Sofern der Kunde vor Abschluss eines Betreuungsvertrages eine vorausgehende Probearbeit wünscht, so hat er dies Kids Concept mitzuteilen. Kids Concept wird sich sodann mit der entsprechenden Betreuerin in Verbindung setzen und sich um das Angebot einer solchen Probearbeit bemühen. Für Nutzung von Probearbeit gelten – sofern nichts anderes vereinbart ist – die Regelungen der Ziffer 7 dieser AGB.

2.5 Für den Fall, dass die Betreuerin innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vermittlungsvertrages aufgrund längerer Krankheit ausfällt, nicht erscheint oder das Vertragsverhältnis aufgelöst wird, erhält der Kunde einmalig von Kids Concept erneut bis zu 3 Bewerber zur Vermittlung angeboten, ohne dass hierfür weitere Bearbeitungsgebühren/Vermittlungsgebühren anfallen.

Nach Ablauf dieser 12 Monatszeitraums oder für den Fall, dass bereits neue Bewerberprofile vorgestellt wurden, muss der Kunde einen neuen Vermittlungsauftrag mit Kids Concept schließen.

2.6. Der Kunde verpflichtet sich Kids Concept darüber zu informieren, wenn der Arbeitsvertrag geändert wurde und mehr Stunden als bisher angegeben werden. Demnach ändert sich dann auch die jeweilige Vermittlungsprovision.

3. Vertragsschluss bzgl. Vermittlungsvertrag

3.1 Der Auftragserteilung für die Vermittlung einer Dienstleistung erfolgt über die jeweiligen Antragsformulare, die dem Kunden im Rahmen des Dienstleistungsportals www.kids-concept.de zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Die im Rahmen des entsprechenden Auftragsformulars abgefragten Daten sind vom Kunden vollständig und korrekt anzugeben. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich.

Mit Anklicken des Buttons „Auftrag absenden“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages bzgl. der angefragten Dienstleistung ab. Er erhält daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail, mit der ihm der Eingang des Auftrages bei Kids Concept bestätigt wird. Beim Auftraggeber wird deklariert, dass der Vertrag angenommen wurde.

3.4 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages bzw. auf die Vermittlung selbst.

4. Kosten / Zahlungsmodalitäten

4.1 Für die erfolgreiche Vermittlung hat der Kunde an Kids Concept das vereinbarte Vermittlungshonorar zu entrichten, Dieses ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste für Vermittlungen , die dem Kunden vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt wird.

4.2 Daneben hat der Kunden für die Auswahl und Weiterleitung geeigneter Betreuer eine Bearbeitungsgebühr i.H.v 250,00 € (inkl. MWSt) zu entrichten. Bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und Abschluss eines Betreuungsvertrages wird diese in voller Höhe auf das Vermittlungshonorar nach Ziffer 4.1 angerechnet.

4.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach Vertragsabwicklung eine Rechnung von Kids Concept.

Die Vermittlungsprovision wird fällig, sobald uns der Vertrag zwischen Nanny und Familie unterzeichnet vorliegt.

Sofern der Kunde im Rahmen der Auftragserteilung jedoch ausdrücklich eine sog. „Express“-Übersendung der Daten angefordert hat, ist die Bearbeitungsgebühr i.H.v. 250,00 € (inkl. MWSt) im Wege der Vorauskasse zu entrichten.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

7. Regelungen bei Probearbeit

7.1 Für den Fall, dass der Betreuer sich zur Ableistung eine Probearbeit bereit erklärt hat, gelten – sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart ist – die folgenden Regelungen.

7.2   Die Probearbeitstage sind innerhalb eines Monats vor Vetragsunterzeichnng in Anspruch zunehmen und sind zeitlich wie folgt begrenzt:

  • Kinderbetreuung Teilzeit (bis 25 Std.) – 1 Probetag
  • Kinderbetreuung Teilzeit (bis 35 Std.) – 2 Probetage
  • Kinderpfleger/in oder Erzieher/in ( Vollzeit ) – 3 Probetage

7.3   Um unnötige Wartezeiten in der Verwaltung zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, unmittelbar, spätestens jedoch fünf Tage nach Beendigung der Probezeit, eine Entscheidung bezüglich der Weiterführung oder Ablehnung der Betreuung mitzuteilen. Entscheidet sich der Kunde für eine Bewerberin von Kids Concept, so ist ein zeitnaher Vertragsabschluss innerhalb von 2 Wochen einzuhalten.

8. Geheimhaltung / Vertragsstrafe

8.1   Sämtliche von Kids Concept gelieferten Daten zu den Bewerbern (z.B. Bewerbungsunterlagen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse) sind nur für den jeweiligen Kunden bestimmt und müssen streng vertraulich behandelt werden. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese Daten, in jeglicher Form, ohne die ausdrückliche Zustimmung von Kids Concept oder dem Betreuer selbst an Dritte weiterzugeben.

8.2   Für den Fall der Zuwiderhandlung kann gegen den Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro geltend gemacht werden. Weitere Ansprüche durch weitere Schände bleiben hiervon unberührt.

9. Allgemeine Haftung

9.1   Kids Concept übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und dem Wahrheitsgehalt der Informationen zu den Betreuern. Insbesondere übernimmt Kids Concept keine Gewähr für die tatsächlichen Qualifikation oder Eignung der vorgestellten Betreuer. Für diese sind allein die Betreuer selbst verantwortlich.

Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, übernimmt Kids Concept keinerlei Haftung, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen von Kids Concept. Die Haftung aufgrund durch Kids Concept zugesicherter Eigenschaften oder Garantien bleibt unberührt.

9.3   Eine Haftung von Kids Concept aus leichter Fahrlässigkeit wird nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Sofern es um die Verletzung derartiger vertragswesentlicher Pflichten geht, ist die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Gewinn und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

9.4Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

9.5   Kids Concept ist nicht für die Rahmen des Betreuungsverhältnisses entstandenen Schäden verantwortlich und haftet daher für diese nicht. Etwas anderes gilt, wenn diese ausnahmsweise durch eine Pflichtverletzung des zugrunde liegenden Vermittlungsvertrages verursacht wurden, wobei in diesem Fall die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.2 – 9.4 gelten.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1   Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2   Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.