AGB für Kunden von Kids Concept
Für Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und KidsConcept gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Stand 03/2021
Präambel
Die Firma Kids Concept, Inhaber Herr Tobias Dreilich, Dr.-Max Straße 45, 82031 Grünwald, (im Folgenden „Kids Concept“ genannt) betreibt im Internet unter der URL https://kids-concept.de eine Vermittlungsagentur für Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Tagesmütter, Nannys, sowie Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen und stellt die Verbindung zwischen Dienstleistern (im Folgenden Betreuer) und Kunden ( für Privathaushalte und Firmen ) her.
1. Geltungsbereich
Für Vertragsbeziehungen, die über das Dienstleistungsportals unter www.kids-concept.de zwischen dem Kunden und Kids Concept zustande kommen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese werden durch das sog. Click-Wrap-Agreement in den Vertrag einbezogen und vom Kunden durch eine Dbl-Opt-In Mail und anschließender Bestätigung durch den Freischaltlink akzeptiert. Die AGBs sind jederzeit online abrufbar.2. Vertragsinhalt des Vermittlungsvertrages
2.1 Vertragsinhalt des zwischen dem Kunden und Kids Concept geschlossenen Vertrages ist die entgeltliche Vermittlungstätigkeit. Der in der Folge geschlossene Dienstleistungsvertrag (Betreuungsvertrag) zwischen Kunde und Betreuer ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Insbesondere obliegt Kids Concept auch nicht die Erbringung der Betreuungsleistung. Dieser ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Betreuer bestehende Betreuungsvertrag wird von Kids Concept weder gestellt, gestaltet und/oder inhaltlich überprüft. Kids Concept obliegt daher auch nicht die Pflicht, die Einhaltung bzgl. der für den Betreuungsvertrag bestehende gesetzlichen Anforderungen und Pflichten sicher zu stellen. Insbesondere ist Kids Concept daher auch nicht verantwortlich für- die Einhaltung besonderer steuerlicher, arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und/oder ausländerrechtlicher Bestimmungen (im Rahmen des Betreuungsvertrages)
- den Abschluss von Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und/oder sonstigen Versicherungen (im Rahmen des Betreuungsvertrages)
2.6. Der Kunde verpflichtet sich Kids Concept darüber zu informieren, wenn der Arbeitsvertrag geändert wurde und mehr Stunden als bisher angegeben werden. Demnach ändert sich dann auch die jeweilige Vermittlungsprovision.
3. Vertragsschluss bzgl. Vermittlungsvertrag
3.1 Der Auftragserteilung für die Vermittlung einer Dienstleistung erfolgt über die jeweiligen Antragsformulare, die dem Kunden im Rahmen des Dienstleistungsportals www.kids-concept.de zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Die im Rahmen des entsprechenden Auftragsformulars abgefragten Daten sind vom Kunden vollständig und korrekt anzugeben. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich. Mit Anklicken des Buttons „Auftrag absenden“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages bzgl. der angefragten Dienstleistung ab. Er erhält daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail, mit der ihm der Eingang des Auftrages bei Kids Concept bestätigt wird. Beim Auftraggeber wird deklariert, dass der Vertrag angenommen wurde. 3.4 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages bzw. auf die Vermittlung selbst.4. Kosten / Zahlungsmodalitäten
4.1 Für die erfolgreiche Vermittlung hat der Kunde an Kids Concept das vereinbarte Vermittlungshonorar zu entrichten, Dieses ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste für Vermittlungen , die dem Kunden vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt wird. 4.2 Daneben hat der Kunden für die Auswahl und Weiterleitung geeigneter Betreuer eine Bearbeitungsgebühr i.H.v 120,00 € (inkl. MWSt) zu entrichten. Bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und Abschluss eines Betreuungsvertrages wird diese in voller Höhe auf das Vermittlungshonorar nach Ziffer 4.1 angerechnet. 4.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach Vertragsabwicklung eine Rechnung von Kids Concept. Die Vermittlungsprovision wird fällig, sobald uns der Vertrag zwischen Nanny und Familie unterzeichnet vorliegt. Sofern der Kunde im Rahmen der Auftragserteilung jedoch ausdrücklich eine sog. „Express“-Übersendung der Daten angefordert hat, ist die Bearbeitungsgebühr i.H.v. 120,00 € (inkl. MWSt) im Wege der Vorauskasse zu entrichten. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung7. Regelungen bei Probearbeit
7.1 Für den Fall, dass der Betreuer sich zur Ableistung eine Probearbeit bereit erklärt hat, gelten – sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart ist – die folgenden Regelungen. 7.2 Die Probearbeitstage sind innerhalb eines Monats vor Vetragsunterzeichnng in Anspruch zunehmen und sind zeitlich wie folgt begrenzt:- Kinderbetreuung Teilzeit (bis 25 Std.) – 1 Probetag
- Kinderbetreuung Teilzeit (bis 35 Std.) – 2 Probetage
- Kinderpfleger/in oder Erzieher/in ( Vollzeit ) – 3 Probetage