Private Haftpflichtversicherung für Kinderbetreuer – Warum sie unabdingbar ist

Taschenrechner, Stift und Papier

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Liebe Eltern, liebe Kinderbetreuer,

der heutige Blogbeitrag dient dazu, Licht ins Dunkel des Versicherungs-Dschungels zu bringen.

  • Welche Versicherung benötigt man als Kinderbetreuer unbedingt?
  • In welchen Fällen haften die Eltern, in welchen der Kinderbetreuer (bzw. deren Versicherungen)?
  • Wir haben für Euch eine Übersicht erstellt.

Wann haftet der Kinderbetreuer und welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

Gleich vorneweg gesagt: Jeder Kinderbetreuer muss unbedingt über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.

Die Beaufsichtigung und Betreuung fremder Kinder bringt eine große Verantwortung mit sich. Egal, wie gut man aufpasst und wie kompetent und qualifiziert man ist: Es kann immer etwas passieren! Wenn dem Kind während der Betreuungszeit etwas zustößt, haftet der Kinderbetreuer.

Klärt deshalb unbedingt mit Eurer Versicherung, ob die normale Privathaftpflicht ausreicht, oder ob eine Erweiterung sinnvoll bzw. notwendig ist. Nach Angaben des BdV schließen viele Haftpflichtversicherungen auch die gewerbliche Tätigkeit von Kinderbetreuern und Tagesmüttern mit bis zu vier Kindern ein, fragt aber bitte zur Sicherheit bei Eurer Versicherung nach und lasst Euch die Mitversicherung schriftlich bestätigen.

Was viele nicht wissen: Die betreuende Person bzw. deren Versicherung kann auch dann haften, wenn etwa das zu betreuende Kind einem fremden Kind Schaden zufügt, falls die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Der Grund: Kinder, die jünger als sieben Jahre alt sind, haften nicht für Schäden, die sie verursachen.

Das Thema Aufsichtspflicht spielt eine große Rolle. Ein Beispiel: Das Kind fährt während des Spielens mit seinem Kinderfahrrad an ein geparktes Auto und verursacht dort einen Schaden. Hier müsste die Tagesmutter / der Kinderbetreuer bzw. deren / dessen Versicherung aufkommen, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Unterscheidung der Haftpflicht bei privater Betreuung und Angestelltenverhältnis

Werden Eure Kinder privat von Angehörigen oder Freunden unentgeltlich betreut, so wirkt sich das auf den Versicherungsschutz aus.

Normalerweise reicht hier – im Gegensatz zur gewerblichen Betreuung – eine normale private Haftpflichtversicherung aus. Erkundigt Euch jedoch sicherheitshalber, ob sogenannte „Gefälligkeitsschäden“ abgedeckt sind.

Bist Du Vollzeit-Tagesmutter oder Vollzeit-Kinderbetreuer, so erkundige Dich bitte nach dem Umfang Deines Versicherungsschutzes und nach der Notwendigkeit, eventuell eine Gewerbehaftpflicht abzuschließen.

Wann haften die Eltern des Kindes bzw. deren Haftpflichtversicherung?

Die Eltern des zu betreuenden Kindes haften dann, wenn etwa dem Kinderbetreuer selbst etwas zustößt oder wenn durch das Kind – ohne Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Betreuer – Dritte zu Schaden kommen. Hier greift die normale private Haftpflichtversicherung der Eltern, vorausgesetzt, diese umfasst auch im Haushalt angestellte Personen.

Sonderregelungen

Kinder, die durch einen öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe oder durch das Jugendamt an eine Tagesmutter vermittelt werden, genießen auch während der Betreuung den Schutz durch die gesetzlich geregelte Unfallversicherung (ebenso wie in der Kita oder im Kindergarten). Dieser Versicherungsschutz greift auch auf dem Weg zur Tagesmutter und Nachhause. Der gleiche Unfallschutz gilt auch bei Betreuung der Kinder durch die Tagesmutter im Haushalt der Eltern.

Private Unfallversicherung der Kinder

Eltern können erwägen, ob sie für ihre Kinder eine private Unfallversicherung abschließen möchten. Diese greift auch dann, wenn z. B. Zuhause beim Spielen etwas passiert.

Wir freuen uns, wenn wir Euch etwas Klarheit in die wichtigsten Fragen rund um den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung geben konnten.

All unsere Artikel wurden von uns gewissenhaft recherchiert, dennoch können wir keine Gewähr für diese Angaben übernehmen und bitten Euch, alle Versicherungskonditionen direkt bei Eurer Versicherung zu erfragen. Ihr arbeitet Selbständig in der Kinderbetreuung, dann lest doch diesen Blog-Artikel. 

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