Kinderbetreuung / Nanny München - Checkliste Arbeitsvertrag Kinderbetreuung München

Checkliste Arbeitsvertrag Kinderbetreuung München

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Eine ver­trag­li­che Absi­che­rung für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ist nicht nur recht­lich eine unum­gäng­li­che Maß­nah­me, son­dern gibt auch eine Form von Sicher­heit und Ver­trau­en. Doch wel­che Bestand­tei­le muss ein Ver­trag für Kin­der­be­treu­ung in pri­va­ten Haus­hal­ten ent­hal­ten? Was ist wich­tig für den zukünf­ti­gen Arbeit­ge­ber? Was muss für den Arbeit­neh­mer ver­trag­lich gere­gelt wer­den?

Fest steht: Auch wenn die Ver­trags­part­ner sich ken­nen, befreun­det sind oder gar ver­wandt – der Job der Kin­der­be­treu­ung ist immer mel­de­pflich­tig und soll­te somit auch einen recht­lich kor­rek­ten Ver­trag als Grund­la­ge haben. Durch das schrift­li­che Fest­le­gen der gefor­der­ten Dienst­leis­tung, sowie Tari­fe und wei­te­ren Ver­gü­tungs­mo­da­li­tä­ten, wer­den spä­te­re Kon­flik­te auf­grund Unklar­hei­ten im Auf­ga­ben – und Ver­gü­tungs­be­reich schon im Vor­feld ver­mie­den. Hier­zu zäh­len auch die Rege­lung der Urlaubs­zei­ten, Rau­chen, die Über­tra­gung der Auf­sichts­pflicht, Arbeits­zei­ten und auch spe­zi­fi­sche Beson­der­hei­ten im Umgang mit dem Kind (z.B. Behin­de­run­gen, medi­zi­ni­sche Maß­nah­men und beson­de­re Auf­wen­dun­gen). Auch ist ein häu­fi­ger Streit­punkt die Auf­ga­ben­stel­lung für die Betreu­ungs­per­son. Vie­le Eltern wün­schen sich nicht nur die Unter­stüt­zung in der Betreu­ung ihre Kin­des, son­dern for­dern auch zu dem Tätig­kei­ten im Haus­halt. Was für die Einen eine ein­la­den­de Neben­be­schäf­ti­gung ist, ist für die ande­ren ein abso­lu­tes No-Go. Hier soll­te eben­falls schon im Vor­feld ver­trag­lich fest­ge­legt wer­den, ob die Kin­der­be­treu­ung Wäsche wäscht und den Staub­sauger schwingt oder nur für Spiel­zeug und Co. ver­ant­wort­lich ist.

Fol­gen­de Punk­te soll­ten auf jeden Fall in einem Arbeits­ver­trag für Kin­der­be­treu­ung im Pri­vat­haus­halt ent­hal­ten sein:

  • Auf­zäh­lung aller zu betreu­en­den Per­so­nen
  • Detail­lier­te Beschrei­bung der gefor­der­ten Leis­tun­gen (Fest­le­gung der Kin­der­be­treu­ung und ggf. Haus­halts­tä­tig­kei­ten)
  • Arbeits – bzw. Betreu­ungs­zei­ten (Wochen­stun­den oder Monats­ar­beits­zei­ten)
  •  Gehalts – und Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten inkl. Son­der­zah­lun­gen wie z. B. Über­stun­den, Urlaubs – und Weih­nachts­geld
  • Rege­lung von Ver­si­che­run­gen (auch Sozi­al­ver­si­che­rung) und Haf­tung
  • Urlaub
  • Aus­fall­zei­ten, Rege­lung im Krank­heits­fall
  • Voll­mach­ten für die Betreue­rin (Kin­der­gar­ten, Schu­le, Arzt­be­su­che etc.)
  • Beson­der­hei­ten (Krank­hei­ten, Ein­schrän­kun­gen, All­er­gien etc.) des Kin­des – hier gilt eine Aus­kunfts­pflicht der Eltern
  • Kün­di­gungs­fris­ten und Ver­trags­dau­er
  • Rege­lung zur Schwei­ge­pflicht
  • Sons­ti­ge Ver­ein­ba­run­gen­Na­tür­lich sind sol­che For­ma­li­tä­ten nicht immer eine ange­neh­me Ange­le­gen­heit, aber wenn bei­de Sei­ten mit dem Inhalt eines Arbeits­ver­tra­ges ein­ver­stan­den sind, steht am Ende einem ent­spann­ten Arbeits­ver­hält­nis nichts mehr im Wege.
  • Außer­dem noch inter­es­sant: Alle Infos über Urlaubs­an­sprü­che und Arbeits­zei­ten einer Nan­ny
  • Pro­be­zeit in der pri­va­ten Kin­der­be­treu­ung