AGB für Kunden von Kids Concept. Ihre Agentur für Kinderbetreuung und Nanny / Nannies München.

Für Ver­trags­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Kun­den und Kids­Con­cept gel­ten aus­schließ­lich die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB).

Stand 04/2023

Prä­am­bel

Die Fir­ma Kids Con­cept, Inha­ber Herr Tobi­as Drei­lich, Dr.-Max Stra­ße 45, 82031 Grün­wald, (im Fol­gen­den „Kids Con­cept“ genannt) betreibt im Inter­net unter der URL https://kids-concept.de eine Ver­mitt­lungs­agen­tur für Dienst­leis­tun­gen wie Kin­der­be­treu­ung, Tages­müt­ter, Nan­nys, sowie Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen und stellt die Ver­bin­dung zwi­schen Dienst­leis­tern (im Fol­gen­den Betreu­er) und Kun­den ( für Pri­vat­haus­hal­te und Fir­men ) her.

1. Geltungsbereich

Für Ver­trags­be­zie­hun­gen, die über das Dienst­leis­tungs­por­tals unter www.kids-concept.de zwi­schen dem Kun­den und Kids Con­cept zustan­de kom­men, gel­ten aus­schließ­lich die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB). Die­se wer­den durch das sog. Click-Wrap-Agree­ment in den Ver­trag ein­be­zo­gen und vom Kun­den durch eine Dbl-Opt-In Mail und anschlie­ßen­der Bestä­ti­gung durch den Frei­schalt­link akzep­tiert. Die AGBs sind jeder­zeit online abruf­bar.

2. Vertragsinhalt des Vermittlungsvertrages

2.1 Ver­trags­in­halt des zwi­schen dem Kun­den und Kids Con­cept geschlos­se­nen Ver­tra­ges ist die ent­gelt­li­che Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit. Der in der Fol­ge geschlos­se­ne Dienst­leis­tungs­ver­trag (Betreu­ungs­ver­trag) zwi­schen Kun­de und Betreu­er ist nicht Bestand­teil des Ver­mitt­lungs­ver­tra­ges. Ins­be­son­de­re obliegt Kids Con­cept auch nicht die Erbrin­gung der Betreu­ungs­leis­tung.

Die­ser aus­schließ­lich zwi­schen dem Kun­den und dem Betreu­er bestehen­de Betreu­ungs­ver­trag wird von Kids Con­cept weder gestellt, gestal­tet und/oder inhalt­lich über­prüft. Kids Con­cept obliegt daher auch nicht die Pflicht, die Ein­hal­tung bzgl. der für den Betreu­ungs­ver­trag bestehen­de gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen und Pflich­ten sicher zu stel­len.

Ins­be­son­de­re ist Kids Con­cept daher auch nicht ver­ant­wort­lich für

  • die Ein­hal­tung beson­de­rer steu­er­li­cher, arbeits­recht­li­cher, sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­cher und/oder aus­län­der­recht­li­cher Bestim­mun­gen (im Rah­men des Betreu­ungs­ver­tra­ges)
  • den Abschluss von Kranken‑, Unfall‑, Haft­pflicht- und/oder sons­ti­gen Ver­si­che­run­gen (im Rah­men des Betreu­ungs­ver­tra­ges)

2.2 Nach Abschluss des Ver­mitt­lungs­ver­tra­ges wer­den dem Kun­den durch Kids Con­cept bis zu 5 Betreu­er, die den Abfor­de­run­gen des Kun­den ent­spre­chen, zur Ver­mitt­lung ange­bo­ten.

Die Über­sen­dung der ent­spre­chen­den Unter­la­gen erfolgt, sofern der Kun­de nicht aus­nahms­wei­se eine sog. „Express“-Übersendung gewünscht hat, i.d.R. erst nach Ablauf der Wider­rufs­frist.

2.3 Ent­schei­det sich der Kun­de für einen der ange­bo­te­nen Betreu­er, hat er mit die­sem einen ent­spre­chen­den Dienst­leis­tungs­ver­trag (im Fol­gen­den Betreu­ungs­ver­trag) zu schlie­ßen. Die­ser Ver­trag wird allein zwi­schen dem Kun­den und dem Betreu­er geschlos­sen – Kids Con­cept selbst ist an die­sem nicht betei­ligt.

2.4 Sofern der Kun­de vor Abschluss eines Betreu­ungs­ver­tra­ges eine vor­aus­ge­hen­de Pro­be­ar­beit wünscht, so hat er dies Kids Con­cept mit­zu­tei­len. Kids Con­cept wird sich sodann mit der ent­spre­chen­den Betreue­rin in Ver­bin­dung set­zen und sich um das Ange­bot einer sol­chen Pro­be­ar­beit bemü­hen. Für Nut­zung von Pro­be­ar­beit gel­ten – sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist — die Rege­lun­gen der Zif­fer 7 die­ser AGB.

2.5 Für den Fall, dass die Betreue­rin inner­halb von 6 Mona­ten nach Abschluss des Ver­mitt­lungs­ver­tra­ges auf­grund län­ge­rer Krank­heit aus­fällt, nicht erscheint oder das Ver­trags­ver­hält­nis auf­ge­löst wird, erhält der Kun­de ein­ma­lig von Kids Con­cept erneut bis zu 3 Bewer­ber zur Ver­mitt­lung ange­bo­ten, ohne dass hier­für wei­te­re Bearbeitungsgebühren/Vermittlungsgebühren anfal­len.

Nach Ablauf des 6 Monats­zeit­raums oder für den Fall, dass bereits neue Bewer­ber­pro­fi­le vor­ge­stellt wur­den, muss der Kun­de einen neu­en Ver­mitt­lungs­auf­trag mit Kids Con­cept schlie­ßen.

2.6. Der Kun­de ver­pflich­tet sich Kids Con­cept dar­über zu infor­mie­ren, wenn der Arbeits­ver­trag geän­dert wur­de und mehr Stun­den als bis­her ange­ge­ben wer­den. Dem­nach ändert sich dann auch die jewei­li­ge Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on.

3. Vertragsschluss bzgl. Vermittlungsvertrag

3.1 Der Auf­trags­er­tei­lung für die Ver­mitt­lung einer Dienst­leis­tung erfolgt über die jewei­li­gen Antrags­for­mu­la­re, die dem Kun­den im Rah­men des Dienst­leis­tungs­por­tals www.kids-concept.de zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

3.2 Die im Rah­men des ent­spre­chen­den Auf­trags­for­mu­lars abge­frag­ten Daten sind vom Kun­den voll­stän­dig und kor­rekt anzu­ge­ben. Der Kun­de ist für die Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit die­ser Anga­ben ver­ant­wort­lich.

Mit Ankli­cken des But­tons „Auf­trag absen­den“, gibt der Kun­de ein ver­bind­li­ches Ange­bot auf Abschluss eines Ver­mitt­lungs­ver­tra­ges bzgl. der ange­frag­ten Dienst­leis­tung ab. Er erhält dar­auf­hin eine Bestä­ti­gungs-E-Mail, mit der ihm der Ein­gang des Auf­tra­ges bei Kids Con­cept bestä­tigt wird. Beim Auf­trag­ge­ber wird dekla­riert, dass der Ver­trag ange­nom­men wur­de.

3.4 Es besteht kein Anspruch des Kun­den auf Abschluss eines Ver­mitt­lungs­ver­tra­ges bzw. auf die Ver­mitt­lung selbst.

4. Kosten / Zahlungsmodalitäten

4.1 Für die erfolg­rei­che Ver­mitt­lung hat der Kun­de an Kids Con­cept das ver­ein­bar­te Ver­mitt­lungs­ho­no­rar zu ent­rich­ten, Die­ses ergibt sich aus der jeweils gül­ti­gen Preis­lis­te für Ver­mitt­lun­gen , die dem Kun­den vor Auf­trags­er­tei­lung zur Ver­fü­gung gestellt wird.

4.2 Dane­ben hat der Kun­den für die Aus­wahl und Wei­ter­lei­tung geeig­ne­ter Betreu­er eine Bear­bei­tungs­ge­bühr i.H.v 250,00 € (inkl. MWSt) zu ent­rich­ten. Bei erfolg­rei­cher Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit und Abschluss eines Betreu­ungs­ver­tra­ges wird die­se in vol­ler Höhe auf das Ver­mitt­lungs­ho­no­rar nach Zif­fer 4.1 ange­rech­net.

4.3 Sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, erhält der Kun­de nach Ver­trags­ab­wick­lung eine Rech­nung von Kids Con­cept.

Die Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on wird fäl­lig, sobald uns der Ver­trag zwi­schen Nan­ny und Fami­lie unter­zeich­net vor­liegt.

Sofern der Kun­de im Rah­men der Auf­trags­er­tei­lung jedoch aus­drück­lich eine sog. „Express“-Übersendung der Daten ange­for­dert hat, ist die Bear­bei­tungs­ge­bühr i.H.v. 250,00 € (inkl. MWSt) im Wege der Vor­aus­kas­se zu ent­rich­ten.

Ihr Wider­rufs­recht erlischt vor­zei­tig, wenn der Ver­trag von bei­den Sei­ten auf Ihren aus­drück­li­chen Wunsch voll­stän­dig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wider­rufs­recht aus­ge­übt haben.

Ende der Wider­rufs­be­leh­rung

7. Regelungen bei Probearbeit

7.1 Für den Fall, dass der Betreu­er sich zur Ableis­tung eine Pro­be­ar­beit bereit erklärt hat, gel­ten – sofern nicht aus­nahms­wei­se etwas ande­res ver­ein­bart ist — die fol­gen­den Rege­lun­gen.

7.2   Die Pro­be­ar­beits­ta­ge sind inner­halb eines Monats vor Vetrags­un­ter­zeich­nng in Anspruch zuneh­men und sind zeit­lich wie folgt begrenzt:

  • Kin­der­be­treu­ung Teil­zeit (bis 25 Std.) — 1 Pro­be­tag
  • Kin­der­be­treu­ung Teil­zeit (bis 35 Std.) — 2 Pro­be­ta­ge
  • Kinderpfleger/in oder Erzieher/in ( Voll­zeit ) – 3 Pro­be­ta­ge

7.3   Um unnö­ti­ge War­te­zei­ten in der Ver­wal­tung zu ver­mei­den, ver­pflich­tet sich der Kun­de, unmit­tel­bar, spä­tes­tens jedoch fünf Tage nach Been­di­gung der Pro­be­zeit, eine Ent­schei­dung bezüg­lich der Wei­ter­füh­rung oder Ableh­nung der Betreu­ung mit­zu­tei­len. Ent­schei­det sich der Kun­de für eine Bewer­be­rin von Kids Con­cept, so ist ein zeit­na­her Ver­trags­ab­schluss inner­halb von 2 Wochen ein­zu­hal­ten.

8. Geheimhaltung / Vertragsstrafe

8.1   Sämt­li­che von Kids Con­cept gelie­fer­ten Daten zu den Bewer­bern (z.B. Bewer­bungs­un­ter­la­gen, Adres­se, Tele­fon­num­mer und E‑Mail Adres­se) sind nur für den jewei­li­gen Kun­den bestimmt und müs­sen streng ver­trau­lich behan­delt wer­den. Es ist dem Kun­den nicht gestat­tet, die­se Daten, in jeg­li­cher Form, ohne die aus­drück­li­che Zustim­mung von Kids Con­cept oder dem Betreu­er selbst an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben.

8.2   Für den Fall der Zuwi­der­hand­lung kann gegen den Kun­den eine Ver­trags­stra­fe in Höhe von 4.000,00 Euro gel­tend gemacht wer­den. Wei­te­re Ansprü­che durch wei­te­re Schän­de blei­ben hier­von unbe­rührt.

9. Allgemeine Haftung

9.1   Kids Con­cept über­nimmt kei­ne Haf­tung für die Rich­tig­keit und dem Wahr­heits­ge­halt der Infor­ma­tio­nen zu den Betreu­ern. Ins­be­son­de­re über­nimmt Kids Con­cept kei­ne Gewähr für die tat­säch­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on oder Eig­nung der vor­ge­stell­ten Betreu­er. Für die­se sind allein die Betreu­er selbst ver­ant­wort­lich.

Für Schä­den, die aus der Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit ent­ste­hen, über­nimmt Kids Con­cept kei­ner­lei Haf­tung, soweit die­se nicht auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit beru­hen. Die­ser Haf­tungs­aus­schluss erstreckt sich auch auf die Haf­tung der Mit­ar­bei­ter, der gesetz­li­chen Ver­tre­ter sowie der Erfül­lungs­ge­hil­fen von Kids Con­cept. Die Haf­tung auf­grund durch Kids Con­cept zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten oder Garan­tien bleibt unbe­rührt.

9.3   Eine Haf­tung von Kids Con­cept aus leich­ter Fahr­läs­sig­keit wird nur inso­weit über­nom­men, als es um die Ver­let­zung von Pflich­ten geht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­traut (sog. Kar­di­nal­pflich­ten). Sofern es um die Ver­let­zung der­ar­ti­ger ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten geht, ist die Haf­tung für mit­tel­ba­re Schä­den, ins­be­son­de­re Gewinn und Man­gel­fol­ge­schä­den, aus­ge­schlos­sen.

9.4Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­aus­schlüs­se gel­ten nicht bei der Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit.

9.5   Kids Con­cept ist nicht für die Rah­men des Betreu­ungs­ver­hält­nis­ses ent­stan­de­nen Schä­den ver­ant­wort­lich und haf­tet daher für die­se nicht. Etwas ande­res gilt, wenn die­se aus­nahms­wei­se durch eine Pflicht­ver­let­zung des zugrun­de lie­gen­den Ver­mitt­lungs­ver­tra­ges ver­ur­sacht wur­den, wobei in die­sem Fall die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen der Zif­fern 9.2 – 9.4 gel­ten.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1   Es gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.

10.2   Ände­run­gen bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für die Abbe­din­gung die­ses Schrift­form­erfor­der­nis­ses.