Kinderbetreuung / Nanny München - Sozialabgaben für eine Nanny: Damit sollten Sie rechnen

Sozialabgaben für eine Nanny: Damit sollten Sie rechnen

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Wel­che Sozi­al­ab­ga­ben muss ich für eine Nan­ny leis­ten? Ein The­ma, das immer wie­der für Fra­ge­zei­chen sorgt. Und eines, das bei der Fra­ge, ob und wie man eine pri­va­te Betreu­ungs­kraft anstel­len soll, auf jeden Fall rele­vant ist. Denn da die Nan­ny direkt bei der Fami­lie ange­stellt ist, müs­sen die­se Kos­ten mit ins Bud­get gerech­net wer­den. Wel­che das sind, erfah­ren Sie in die­sem Bei­trag.

Mit diesen Sozialabgaben für eine Nanny müssen Sie rechnen

Die Anstel­lung einer Nan­ny in Deutsch­land erfor­dert nicht nur die Zah­lung des ver­ein­bar­ten Brut­to­ge­halts, son­dern auch die Berück­sich­ti­gung zusätz­li­cher Sozi­al­ab­ga­ben und Neben­kos­ten sei­tens des Arbeit­ge­bers. Die­se set­zen sich aus ver­schie­de­nen Bei­trä­gen zur Sozi­al­ver­si­che­rung zusam­men und soll­ten bei der Bud­get­pla­nung für die Kin­der­be­treu­ung unbe­dingt ein­kal­ku­liert wer­den.

Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers

Als Arbeit­ge­ber sind Sie ver­pflich­tet, für Ihre Nan­ny Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung zu leis­ten. Die­se umfas­sen:

  • Kran­ken­ver­si­che­rung: Der all­ge­mei­ne Bei­trags­satz liegt der­zeit bei 14,6 %, wovon der Arbeit­ge­ber die Hälf­te, also 7,3 %, über­nimmt.
  • Ren­ten­ver­si­che­rung: Der Bei­trags­satz beträgt aktu­ell 18,6 %, wobei der Arbeit­ge­ber­an­teil bei 9,3 % liegt.
  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: Hier liegt der Bei­trags­satz zur Zeit bei 2,6 %, wovon der Arbeit­ge­ber 1,3 % trägt.
  • Pfle­ge­ver­si­che­rung: Der Arbeit­neh­mer­an­teil am Bei­trags­satz ist seit 2023 abhän­gig von der Anzahl der Kin­der und liegt zwi­schen 2,4 % (5 oder mehr Kin­der) und 4,0 % (kei­ne Kin­der). Der Arbeit­ge­ber­an­teil liegt immer bei 1,7 %.
  • Unfall­ver­si­che­rung: Die­se ist für Unter­neh­men mit Ange­stell­ten ver­pflich­tend, also auch bei der Anstel­lung einer Betreu­ungs­kraft. Die Bei­trä­ge zur Unfall­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach zustän­di­ger Berufs­ge­nos­sen­schaft und lie­gen in der Regel zwi­schen 1,3 % und 1,5 % des Brut­to­ge­halts.

Ins­ge­samt sum­mie­ren sich die Arbeit­ge­ber­bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung auf etwa 20 bis 23 % des Brut­to­ge­halts der Nan­ny.

Beispielrechnung

Bei einem ver­ein­bar­ten Brut­to­ge­halt von 3.500 Euro pro Monat erge­ben sich fol­gen­de zusätz­li­che Kos­ten für den Arbeit­ge­ber:

  • Arbeit­ge­ber­an­teil Sozi­al­ver­si­che­run­gen: ca. 740 Euro
  • Unfall­ver­si­che­rung: ca. 30 Euro

Somit belau­fen sich die Gesamt­kos­ten für den Arbeit­ge­ber auf unge­fähr 4.270 Euro pro Monat.

Weitere zu berücksichtigende Faktoren

Neben den Sozi­al­ab­ga­ben soll­ten Arbeit­ge­ber auch fol­gen­de Punk­te beach­ten:

  • Urlaubs­an­spruch: Eine Nan­ny hat Anspruch auf bezahl­ten Urlaub. Gesetz­lich sind min­des­tens 20 Werk­ta­ge bei einer 5‑Ta­ge-Woche vor­ge­schrie­ben.
  • Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall: Im Fal­le einer Erkran­kung der Nan­ny sind Sie ver­pflich­tet, das Gehalt bis zu sechs Wochen wei­ter­zu­zah­len.
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft: Die Anmel­dung bei der zustän­di­gen Berufs­ge­nos­sen­schaft ist erfor­der­lich, um die Nan­ny bei Arbeits­un­fäl­len oder Berufs­krank­hei­ten abge­si­chert zu wis­sen.
  • Steu­er­li­che Absetz­bar­keit: Ein Teil der Kos­ten für die Anstel­lung einer Nan­ny kann steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen, zu denen auch die Kin­der­be­treu­ung zählt, kön­nen bis zu einem bestimm­ten Betrag von der Steu­er abge­setzt wer­den. Hier­bei han­delt es sich um zwei Drit­tel der Kos­ten, maxi­mal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und pro Kind. Ab 2025 erhöht sich der maxi­ma­le Betrag auf 4.800 Euro und es kön­nen 80 Pro­zent der Kos­ten abge­setzt wer­den.


Ken­nen Sie die nöti­gen Schrit­te, um Ihre Nan­ny anzu­mel­den? Das erfah­ren Sie in die­sem Bei­trag.

Fazit

Die Beschäf­ti­gung einer Nan­ny bringt neben dem Brut­to­ge­halt zusätz­li­che Kos­ten in Form von Sozi­al­ab­ga­ben mit sich. Es ist daher rat­sam, die­se Fak­to­ren früh­zei­tig in die finan­zi­el­le Pla­nung ein­zu­be­zie­hen, um eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung der Gesamt­kos­ten zu erhal­ten. Eine trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und kla­re Ver­ein­ba­run­gen mit der Nan­ny tra­gen zudem zu einem har­mo­ni­schen Arbeits­ver­hält­nis bei. Wich­tig ist daher, schon in den Vor­ge­sprä­chen das The­ma Gehalt offen zu bespre­chen und dabei gut vor­be­rei­tet zu sein.

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