Welche Sozialabgaben muss ich für eine Nanny leisten? Ein Thema, das immer wieder für Fragezeichen sorgt. Und eines, das bei der Frage, ob und wie man eine private Betreuungskraft anstellen soll, auf jeden Fall relevant ist. Denn da die Nanny direkt bei der Familie angestellt ist, müssen diese Kosten mit ins Budget gerechnet werden. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Mit diesen Sozialabgaben für eine Nanny müssen Sie rechnen
Die Anstellung einer Nanny in Deutschland erfordert nicht nur die Zahlung des vereinbarten Bruttogehalts, sondern auch die Berücksichtigung zusätzlicher Sozialabgaben und Nebenkosten seitens des Arbeitgebers. Diese setzen sich aus verschiedenen Beiträgen zur Sozialversicherung zusammen und sollten bei der Budgetplanung für die Kinderbetreuung unbedingt einkalkuliert werden.
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für Ihre Nanny Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Diese umfassen:
- Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 %, wovon der Arbeitgeber die Hälfte, also 7,3 %, übernimmt.
- Rentenversicherung: Der Beitragssatz beträgt aktuell 18,6 %, wobei der Arbeitgeberanteil bei 9,3 % liegt.
- Arbeitslosenversicherung: Hier liegt der Beitragssatz zur Zeit bei 2,6 %, wovon der Arbeitgeber 1,3 % trägt.
- Pflegeversicherung: Der Arbeitnehmeranteil am Beitragssatz ist seit 2023 abhängig von der Anzahl der Kinder und liegt zwischen 2,4 % (5 oder mehr Kinder) und 4,0 % (keine Kinder). Der Arbeitgeberanteil liegt immer bei 1,7 %.
- Unfallversicherung: Diese ist für Unternehmen mit Angestellten verpflichtend, also auch bei der Anstellung einer Betreuungskraft. Die Beiträge zur Unfallversicherung variieren je nach zuständiger Berufsgenossenschaft und liegen in der Regel zwischen 1,3 % und 1,5 % des Bruttogehalts.
Insgesamt summieren sich die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf etwa 20 bis 23 % des Bruttogehalts der Nanny.
Beispielrechnung
Bei einem vereinbarten Bruttogehalt von 3.500 Euro pro Monat ergeben sich folgende zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber:
- Arbeitgeberanteil Sozialversicherungen: ca. 740 Euro
- Unfallversicherung: ca. 30 Euro
Somit belaufen sich die Gesamtkosten für den Arbeitgeber auf ungefähr 4.270 Euro pro Monat.
Weitere zu berücksichtigende Faktoren
Neben den Sozialabgaben sollten Arbeitgeber auch folgende Punkte beachten:
- Urlaubsanspruch: Eine Nanny hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Gesetzlich sind mindestens 20 Werktage bei einer 5‑Tage-Woche vorgeschrieben.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Falle einer Erkrankung der Nanny sind Sie verpflichtet, das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen.
- Berufsgenossenschaft: Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist erforderlich, um die Nanny bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten abgesichert zu wissen.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Ein Teil der Kosten für die Anstellung einer Nanny kann steuerlich geltend gemacht werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch die Kinderbetreuung zählt, können bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und pro Kind. Ab 2025 erhöht sich der maximale Betrag auf 4.800 Euro und es können 80 Prozent der Kosten abgesetzt werden.
Kennen Sie die nötigen Schritte, um Ihre Nanny anzumelden? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Fazit
Die Beschäftigung einer Nanny bringt neben dem Bruttogehalt zusätzliche Kosten in Form von Sozialabgaben mit sich. Es ist daher ratsam, diese Faktoren frühzeitig in die finanzielle Planung einzubeziehen, um eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten zu erhalten. Eine transparente Kommunikation und klare Vereinbarungen mit der Nanny tragen zudem zu einem harmonischen Arbeitsverhältnis bei. Wichtig ist daher, schon in den Vorgesprächen das Thema Gehalt offen zu besprechen und dabei gut vorbereitet zu sein.
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