Kinderbetreuung / Nanny München - Babysitter oder Nanny in München – die Anstellungsmöglichkeiten

Babysitter oder Nanny in München – die Anstellungsmöglichkeiten

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Vie­le Eltern ent­schei­den sich in Sachen Kin­der­be­treu­ung für die Beschäf­ti­gung einer Nan­ny oder einer Baby­sit­te­rin. Hier stellt sich jedoch die Fra­ge, wel­che Art der Anstel­lung im Ein­zel­fall die rich­ti­ge ist. Ist ein Mini­job oder eine Fest­an­stel­lung sinn­voll? Kann die Nan­ny oder Baby­sit­te­rin viel­leicht als Hono­rar­kraft arbei­ten? Hier kommt es u.a. auf die Art und Dau­er der Beschäf­ti­gung sowie die Höhe der Ver­gü­tung an.

Hono­rar­kräf­te, die nach geta­ner Arbeit eine Rech­nung stel­len, sind selb­stän­dig und damit selbst für Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung zustän­dig. Die­se Art der Beschäf­ti­gung ist für den Arbeit­ge­ber beson­ders bequem. Sie eig­net sich jedoch haupt­säch­lich für Betreu­ungs­per­so­nen, die weni­ge Stun­den die Woche und/oder für mehr als einen Auf­trag­ge­ber im Ein­satz sind. Andern­falls könn­te der Ver­dacht einer Schein­selbst­stän­dig­keit ent­ste­hen. Ein typi­sches Bei­spiel für Hono­rar­kräf­te sind Baby­sit­ter, die etwa an bestimm­ten Aben­den oder Nach­mit­ta­gen für weni­ge Stun­den die Betreu­ung über­neh­men und dar­über regel­mä­ßig Rech­nun­gen aus­stel­len.

Für Nan­nys bzw. Kin­der­frau­en, die jede Woche eine mehr oder weni­ger hohe Anzahl an Stun­den mit der Kin­der­be­treu­ung ver­brin­gen, ist eine Anstel­lung üblich. Wel­che Art der Anstel­lung in Fra­ge kommt, hängt von der Ver­gü­tung ab.

Für vie­le Fami­li­en ist beson­ders die Ver­ga­be eines Mini­jobs inter­es­sant, der mit höchs­tens 400,00 Euro ver­gü­tet wird. Der Mini­job muss bei der Mini-Job-Zen­tra­le ange­mel­det wer­den. Hier wer­den auch die pro­zen­tua­len Abga­ben berech­net, die der Arbeit­ge­ber für die gesetz­li­che Ren­ten- und Kran­ken­ver­si­che­rung sowie für Steu­er und Unfall­ver­si­che­rung zu leis­ten hat.

Bei einer Fest­an­stel­lung ab einem Gehalt von 800,01 Euro brut­to im Monat muss die Beschäf­ti­gung bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit, bei der Kran­ken­kas­se des Arbeit­neh­mers und beim zustän­di­gen Finanz­amt gemel­det wer­den. Wie jeder ande­re Arbeit­ge­ber zah­len Fami­li­en die übli­che Steu­er – und Sozi­al­ver­si­che­rungs­sät­ze. Um einen so genann­ten „Midi­job“ han­delt es sich in der Gleit­zo­ne zwi­schen 400,01 und 800,00 Euro Ver­gü­tung pro Monat. Wur­den vor­her die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge noch völ­lig vom Arbeit­ge­ber über­nom­men, stei­gen die Bei­trä­ge in der Gleit­zo­ne für den Arbeit­neh­mer nun line­ar an. Ab einem Gehalt von 800,00 Euro brut­to sind sie dann eben­so hoch wie die Arbeit­ge­ber­bei­trä­ge.

Schon seit eini­gen Jah­ren ver­mit­teln wir lei­der kei­ne Baby­sit­ter mehr, da die­se nur noch über die sog. Mas­sen­por­ta­le ver­mit­telt wer­den. Aber eine pro­fes­sio­nel­le TZ oder VZ Nan­ny kön­nen wir Euch ger­ne ver­mit­teln — wie das geht erfahrt ihr hier.

Ihr habt vor­ab noch Fra­gen oder wollt Euch erst wei­ter über uns infor­mie­ren? Dann besucht doch ger­ne unse­re FAQ- Sei­te oder schreibt und bei eili­gen Anfra­gen.