In einigen Städten gibt es sie schon: Kitas, die 24 Stunden am Tag geöffnet sind. Für Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, ein wahrer Segen. Mütter und Väter, die etwa nicht nur Früh- und Spätdienste zu bewältigen haben, sondern auch zum Teil nachts arbeiten, kommen in puncto Kinderbetreuung häufig in Schwierigkeiten. Nicht immer können schließlich Verwandte oder Freunde die Betreuung übernehmen. Viele Eltern wollen ihr Umfeld auch nicht regelmäßig in dieser Form in Anspruch nehmen und sind deshalb glücklich über die Möglichkeit der Betreuung in der Kita während der Nacht.
Vorbehalte gegen die 24-Stunden-Kita
Dennoch gibt es hierzulande noch viele Vorbehalte gegen die Möglichkeit einer Betreuung rund um die Uhr. Die meisten Eltern haben ohnehin ein schlechtes Gewissen, wenn sie ihr Kind über Nacht in die Kinderbetreuung geben, und tatsächlich müssen sie sich nicht selten von ihrem Umfeld vorwerfen lassen, Rabeneltern zu sein. Kritiker befürchten, dass Kinder wesentlich mehr Zeit als nötig in der Kita verbringen müssen und regelmäßig abgeschoben werden. Ein Argument, das Betreiber von 24-Stunden-Kitas entkräften: Die Betreuungszeit sei in der Regel nicht länger als in der regulären Kita, nur die Zeiten seien verschoben. Einige Einrichtungen haben sogar Kontrollen eingeführt, um einem Missbrauch vorzubeugen. So müssen Eltern zu Beispiel regelmäßig ihre Dienstpläne vorlegen.
Herausforderung 24-Stunden-Kita
Es gibt allerdings noch andere Schwierigkeiten bei dem Modell der 24-Stunden-Kita. In solchen Einrichtungen kann es etwa keine festen Abholzeiten geben. Wie stellt man also sicher, dass keine Unbefugten Zugang zu den Kindern erhalten? Einige Kitas lösen dieses Problem mit Transponderchips, die Abholberechtigten Personen ausgehändigt werden. Nur mit ihnen kann das Gebäude betreten werden. Auch dürfen die Erzieherinnen und Erzieher nicht vergessen werden. Sie haben meist selbst Familien und würden durch die Nachtarbeit ebenfalls vor Betreuungsproblemen stehen. Zudem sind bei Nachtdiensten auch entsprechende Nachtzuschläge fällig, die von den Eltern getragen werden müssten.