Neue Steuervorteile für Kinderbetreuung

Papier, Stift und Rechner

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Alle berufs­tä­ti­gen Eltern kön­nen sich freu­en: Dank einer Ände­rung des § 3 Nr. 34a EStG (Ein­kom­mens­steu­er­ge­setz) haben fami­li­en­freund­li­che Arbeit­ge­ber seit dem 1. Janu­ar die­ses Jah­res mehr Mög­lich­kei­ten, Aus­ga­ben für Kin­der­be­treu­ung zu über­neh­men und die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie so aktiv zu unter­stüt­zen. Das Beson­de­re: Die jewei­li­gen Mit­ar­bei­ter müs­sen hier­für kei­ne Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben zah­len. Dies war bis­lang nur dann eine Opti­on, wenn es um nicht schul­pflich­ti­ge Kin­der ging, die Ein­rich­tun­gen wie Kitas besu­chen.

Steuervorteile für Kinderbetreuung: Das ist neu

Die gro­ße Neue­rung besteht bei der Geset­zes­än­de­rung dar­in, dass die Steu­er­vor­tei­le auch dann gel­ten, wenn das Kind „kurz­fris­tig aus zwin­gen­den beruf­lich ver­an­lass­ten Grün­den“ betreut wer­den muss. Das kann zum Bei­spiel dann der Fall sein, wenn bei Eltern unge­plan­te Über­stun­den anfal­len oder Fort­bil­dun­gen besucht wer­den müs­sen. Auch bei einer Erkran­kung des Kin­des, wel­che ver­hin­dert, dass die Kita besucht wer­den kann, ist in der Regel die Nut­zung des Steu­er­vor­teils mög­lich. Bei der neu­en Rege­lung ist es im Übri­gen uner­heb­lich, ob das Kind von einem Baby­sit­ter in den eige­nen vier Wän­den oder außer­halb betreut wird. Wei­ter­hin ist der Steu­er­bo­nus auch für schul­pflich­ti­ge Kin­der bis zu einem Alter von 14 Jah­ren gül­tig.

Einschränkungen bei den neuen Steuervorteilen

Aller­dings gilt der neue Steu­er­bo­nus für die kurz­fris­ti­ge und beruf­lich beding­te Kin­der­be­treu­ung nicht unbe­grenzt, anders als der Steu­er­vor­teil für die regu­lä­re Betreu­ung von nicht schul­pflich­ti­gen Kin­dern. Und zwar ist das steu­er­freie Extra auf 600 Euro pro Jahr begrenzt und soll dem­nach wirk­lich nur in beruf­lich beding­ten Aus­nah­me­fäl­len zum Ein­satz kom­men. Den­noch ist die neue steu­er­li­che Rege­lung ein wich­ti­ges Signal für Arbeit­ge­ber und eine sicher­lich will­kom­me­ne Mög­lich­keit, Mit­ar­bei­tern mit Fami­lie ein­zu­bin­den, ihre Bereit­schaft zu Über­stun­den und Fort­bil­dun­gen zu erhö­hen und die Häu­fig­keit kurz­fris­tig in Anspruch genom­me­ner Urlaubs­ta­ge zu mini­mie­ren.

Hier fin­den Sie alle Infos, die Sie bei der Anstel­lung einer Nan­ny beach­ten müs­sen!

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