Was muss ich bei der Anstellung einer Nanny beachten?

Nanny und Mädchen sitzen im Garten

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Eine Nanny für die Kinderbetreuung anzustellen, ist in vielen Fällen die perfekte Lösung: Denn die Beschäftigung ist im Idealfall langfristig angelegt und es entwickelt sich schnell ein Vertrauensverhältnis, von dem alle profitieren.

Bevor die Nanny aber im Haushalt startet, müssen einige organisatorische und rechtliche Details beachtet und geklärt werden. Gerade wenn eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungsperson mehr als 450 Euro im Monat verdient und nicht im Rahmen eines Minijobs für geringfügige Beschäftigung angemeldet werden kann, wird es ein wenig komplizierter.

Wir haben die wichtigsten Punkte rund um Anmeldung, Finanzen, Behörden und Co. in einem Leitfaden zusammengefasst.

Wo muss ich mich hinwenden, um die Nanny anzumelden?

Das kommt auf die Höhe des Arbeitsentgeltes an. Arbeitet die Nanny für maximal 450 Euro im Monat kann sie über einen Minijob angemeldet werden. Das geht schnell und einfach über die Website der Minijob-Zentrale (LINK: https://www.minijob-zentrale.de) In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber die erforderlichen Sozialabgaben als Pauschale.

Verdient die Nanny mehr, ist die Anmeldung etwas umfangreicher und Sie müssen verschiedene Stellen kontaktieren: Zunächst benötigen Sie eine Betriebsnummer, die Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Informationen hierzu finden Sie auf der Website (LINK https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service), dort können Sie Ihre Betriebsnummer auch direkt online beantragen.

Außerdem müssen Sie die Kinderbetreuungsperson zur Sozialversicherung anmelden. Dazu kontaktieren Sie in der Regel die (gesetzliche) Krankenkasse der Nanny. Unter anderem benötigen Sie dabei auch ihre Sozialversicherungsnummer. Sofern sie noch keine besitzt, geben Sie weitere Angaben wie Geburtsort, Geburtsnamen und Geburtsdatum an die Krankenkasse. Diese setzt sich mit der Rentenversicherung in Verbindung, damit eine Sozialversicherungsnummer ausgestellt werden kann.

Welche weiteren Pflichten hat der Arbeitgeber?

Die Anmeldung ist geklärt und die Nanny tritt ihren Job an? Dann gibt es weitere Punkte zu beachten, um die Anstellung weiterhin korrekt zu handhaben. Besonders wichtig natürlich: der Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnung. Für beides gibt es entsprechende Programme und Mustervorlagen, die online heruntergeladen werden können. Auch Anwälte oder die örtliche IHK können Anlaufstellen sein, um sich hierzu zu informieren und die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.

Finanzen und Co.: Steuerliche Rahmenbedingungen

Bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Sonderregelungen gibt es für Minijobs sowie für Midijobs, bei denen eine Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro (ab 1. Juli 2019 sind es 1.300 Euro) monatlichem Verdienst besteht. Die genauen Details besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt.

Tipp: Steuerersparnis bei Kinderbetreuung

Eine Nanny kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden: Die Aufwendungen für eine sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfe sind direkt von der Steuerschuld abziehbar. Der Arbeitgeber kann dabei 20 Prozent seiner Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro absetzen. Maximal ergibt das also eine Ersparnis von 4.000 Euro. Aber Achtung: Bei Minijobs sind maximal 510 Euro pro Jahr absetzbar. Wichtig ist zudem, dass das Geld nicht bar übergeben wird, sondern der Haushaltshilfe beziehungsweise der Nanny per Banküberweisung zugeht.

Alternativ können Sie die heimische Betreuung auch als Sonderausgabe abrechnen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn mit den Kosten für Kita, Kinderkrippe oder Hort die Höchstgrenze noch nicht ausgeschöpft ist. Sie liegt bei 4.000 Euro pro Kind im Jahr, wobei hier zwei Drittel der realen Kosten geltend gemacht werden dürfen. Die maximale Ersparnis ist somit bei Kosten von 6.000 Euro pro Kind erreicht.

Auch für Kinderbetreuung gilt der Mindestlohn

Das Gehalt der Nanny handeln Sie individuell mit ihr aus. Wichtig ist zu beachten: Nach dem Mindestlohngesetz hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2019 je Zeitstunde 9,19 Euro (brutto) und ab dem 1. Januar 2020 je Zeitstunde 9,35 Euro (brutto).

Wenn die Nanny Urlaub macht

Zudem hat Ihre Kinderfrau Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 4 Wochen im Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche wären dies 20 bezahlte Urlaubstage – bei weniger Arbeitstagen pro Woche berechnet sich der Urlaubsanspruch dann entsprechend. Bei einem Tag pro Woche wären es also 4 Tage Urlaub im Jahr. Der Arbeitgeber kann die Zeiträume für den Erholungsurlaub vorgeben. Allerdings darf er das nicht für den kompletten Urlaubsanspruch tun. Die Haushaltshilfe darf einen gewissen Anteil frei verplanen. Dieser Anteil ist nicht gesetzlich geregelt, aber nach der gültigen Rechtsprechung soll er etwa die Hälfte des Urlaubanspruchs ausmachen.

Was tun bei ausländischer Staatangehörigkeit?

Ausländische Hilfen im Haushalt dürfen in Deutschland nur arbeiten, wenn sie die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen. Staatsangehörige aus einem Drittstaat benötigen einen Aufenthaltstitel. Dies kann zum Beispiel ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis sein. Der Arbeitnehmer darf von Ihnen nur beschäftigt werden, wenn der Aufenthaltstitel die Arbeit ausdrücklich erlaubt.

Sicher ist sicher: Diese Versicherungen sind wichtig

Unfall: Ihre Haushaltshilfe braucht in jedem Fall eine Reihe von Versicherungen. Für Minijobber ist eine Unfallversicherung bereits inkludiert – wer mehr verdient, für den muss separat eine abgeschlossen werden. Dazu kontaktieren Sie die für Haushalthilfen zuständige Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Mehr Infos finden Sie auf deren Website unter diesem Link. (https://www.dguv.de/de/ihr_partner/haushaltshilfen/index.jsp)

Haftpflicht: Zudem ist eine Haftpflichtversicherung wichtig. In der Regel wird Ihre Nanny eine eigene Privat-Haftpflicht besitzen, Sie können sie aber auch in Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichern. Dies deckt allerdings nur die Schäden ab, die Dritten widerfahren, beispielsweise beim Spielen auf dem Spielplatz. Für Schäden, die in Ihrem eigenen Haushalt passieren, müsste die Nanny eine eigene Berufshaftpflicht abschließen.

Hausrat: Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer, Einbruch oder Leitungswasser entstanden sind. Also ein Brand, der durch eine brennende Kerze verursacht wurde oder ein Wasserschaden durch die Waschmaschine während der Arbeitszeit. Da jeder Haushalt idealerweise eine Hausratversicherung besitzt, sind diese Fälle damit bereits abgedeckt.

Umlage: Auch daran sollte man denken: Was passiert, wenn die Nanny wegen Krankheit oder aufgrund einer Schwangerschaft ausfällt. Dann hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung beziehungsweise Mutterschaftsgeld. Als Arbeitgeber können beziehungsweise müssen (bei weniger als 30 Mitarbeitern ist die Versicherung verpflichtend) Sie sich mit der Umlageversicherung U1 (Krankheit) sowie U2 (Schwangerschaft) für diesen Fall absichern. Dann übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Zahlungen. Genaue Details zu den Versicherungsdetails und den möglichen Beitragssätzen erhalten Sie bei der Krankenkasse Ihrer Kinderbetreuungsperson.

Fazit: Nicht ganz einfach, aber es lohnt sich

Unterm Strich ist die Anstellung einer Nanny mit einigem Aufwand verbunden. Um einiges einfacher funktioniert eine Anmeldung als Minijob, aber in vielen Fällen wird Ihre Kinderfrau mehr arbeiten als es der Maximalsatz von 450 Euro für eine geringfügige Beschäftigung vorsieht. Interessant könnte auch eine Anmeldung im Rahmen eines Midijobs sein, für die ab Juli 2019 ein erweitertes maximales Arbeitsentgelt von 1.300 Euro im Monat gilt und bei denen ebenfalls reduzierte Sozialabgaben gezahlt werden.

Unser Tipp: Fragen Sie! Auch Behörden haben Kundenservice-Stellen und vieles lässt sich mittlerweile online erledigen. Ein schneller Anruf beim Finanzamt ersetzt häufig eine langwierige Recherche, bei der am Ende doch wieder nur Fragezeichen bleiben.

Natürlich stehen auch wir Ihnen als Dienstleister mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir sind jederzeit für Sie da und freuen uns, wenn wir für Ihre Familie genau die richtige Nanny und Kinderfrau oder den passenden Babysitter vermitteln können. Denn das ist der Lohn für die organisatorische Mühe: Mehr Zeit für die Familie und eine wundervolle Bereicherung für Ihren Alltag.

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