Nanny oder Babysitter – die Anstellungsmöglichkeiten

Kind hällt Blumen hoch

Diesen Beitrag teilen

Viele Eltern entscheiden sich in Sachen Kinderbetreuung für die Beschäftigung einer Nanny oder einer Babysitterin. Hier stellt sich jedoch die Frage, welche Art der Anstellung im Einzelfall die richtige ist. Ist ein Minijob oder eine Festanstellung sinnvoll? Kann die Nanny oder Babysitterin vielleicht als Honorarkraft arbeiten? Hier kommt es u.a. auf die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Höhe der Vergütung an.

Honorarkräfte, die nach getaner Arbeit eine Rechnung stellen, sind selbständig und damit selbst für Steuer und Sozialversicherung zuständig. Diese Art der Beschäftigung ist für den Arbeitgeber besonders bequem. Sie eignet sich jedoch hauptsächlich für Betreuungspersonen, die wenige Stunden die Woche und/oder für mehr als einen Auftraggeber im Einsatz sind. Andernfalls könnte der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit entstehen. Ein typisches Beispiel für Honorarkräfte sind Babysitter, die etwa an bestimmten Abenden oder Nachmittagen für wenige Stunden die Betreuung übernehmen und darüber regelmäßig Rechnungen ausstellen.

Für Nannys bzw. Kinderfrauen, die jede Woche eine mehr oder weniger hohe Anzahl an Stunden mit der Kinderbetreuung verbringen, ist eine Anstellung üblich. Welche Art der Anstellung in Frage kommt, hängt von der Vergütung ab.

Für viele Familien ist besonders die Vergabe eines Minijobs interessant, der mit höchstens 400,00 Euro vergütet wird. Der Minijob muss bei der Mini-Job-Zentrale angemeldet werden. Hier werden auch die prozentualen Abgaben berechnet, die der Arbeitgeber für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie für Steuer und Unfallversicherung zu leisten hat.

Bei einer Festanstellung ab einem Gehalt von 800,01 Euro brutto im Monat muss die Beschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit, bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers und beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Wie jeder andere Arbeitgeber zahlen Familien die übliche Steuer – und Sozialversicherungssätze. Um einen so genannten „Midijob“ handelt es sich in der Gleitzone zwischen 400,01 und 800,00 Euro Vergütung pro Monat. Wurden vorher die Sozialversicherungsbeiträge noch völlig vom Arbeitgeber übernommen, steigen die Beiträge in der Gleitzone für den Arbeitnehmer nun linear an. Ab einem Gehalt von 800,00 Euro brutto sind sie dann ebenso hoch wie die Arbeitgeberbeiträge.

Schon seit einigen Jahren vermitteln wir leider keine Babysitter mehr, da diese nur noch über die sog. Massenportale vermittelt werden. Aber eine professionelle TZ oder VZ Nanny können wir Euch gerne vermitteln – wie das geht erfahrt ihr hier.

Ihr habt vorab noch Fragen oder wollt Euch erst weiter über uns informieren? Dann besucht doch gerne unsere FAQ- Seite oder schreibt und bei eiligen Anfragen.

Weitere Themen:

Was kann einsundzwei? Noten verbessern! Die Webseite einsundzwei ist ein Angebot für Eltern und Schüler. Seit mehr als 10 Jahren entwickelt Silvia

Als Nanny im Ausland arbeiten oder mit der Familie, für die man arbeitet, auf Reisen sein – das hört sich traumhaft an.

Keine Frage: Nannys sind absolute Profis beim Thema Erziehung. Deswegen haben wir mal bei unseren Nannys nachgefragt, welche guten Tipps sie haben,