Gerade berufstätige Eltern kommen ohne professionelle Kinderbetreuung selten aus. In den wenigsten Fällen ist es schließlich möglich, dass sich Familienmitglieder oder Freunde dauerhaft und regelmäßig immer dann um den Nachwuchs kümmern, wenn die Eltern beruflichen oder anderweitigen Verpflichtungen nachgehen. Viele Eltern setzen auf institutionelle Kinderbetreuung, zum Beispiel in der Kita. Doch hier sind die verfügbaren Plätze begrenzt und außerdem bieten die meisten Kitas nicht die zeitliche Flexibilität, die immer mehr Eltern sich wünschen. Die Lösung ist dann immer häufiger die private Kinderbetreuung. Aber welche Kosten fallen hierfür an?
Flexibel aushandelbar: Konditionen für private Kinderbetreuung
Pauschal lässt es sich nicht sagen, mit welchen Kosten bei privater Kinderbetreuung zu rechnen ist, denn der Stundenlohn kann nach Aufwand, Leistung und auch Qualifikation der Betreuungsperson variieren. Meist liegen die Kosten aber zwischen 8 und 15 Euro und können individuell zwischen Eltern und Betreuungsperson ausgehandelt werden. Nimmt man die Hilfe einer Vermittlungsagentur in Anspruch, kommen in der Regel noch Vermittlungsgebühren hinzu. Im Falle von Kids Concept ist diese Gebühr einmalig und richtet sich nach der gewünschten Stundenanzahl sowie der Art der gewünschten Kinderbetreuung. Zusätzlich ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Private Kinderbetreuung ist steuerlich absetzbar!
Was viele Eltern noch nicht wissen: Die Kosten für die private Kinderbetreuung können steuerlich abgesetzt werden, wenn auch nicht vollständig. Sie können als Sonderausgaben zu zwei Dritteln geltend gemacht werden, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als 14 Jahre ist. Von dieser Altersgrenze kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn sich das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann. Kosten für sportliche Aktivitäten sowie Gebühren für Nachhilfe können nicht abgesetzt werden. In jedem Fall sollten alle Rechnungen und Belege für die private Kinderbetreuung gut aufgehoben werden, damit sie gegebenenfalls beim Finanzamt eingereicht werden können.